Kontakte synchronisieren im Vertrieb: Was die DSGVO verlangt
- Wer Handykontakte in ein Vertriebssystem übernimmt, nutzt Adressdaten für eine wirtschaftliche Tätigkeit. Die Ausnahme für rein private Zwecke (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) gilt nach ihrem Wortlaut nur für „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten“. Für den Vertrieb gilt die DSGVO.
- Für die Übernahme braucht es eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. In der Praxis wird häufig das berechtigte Interesse herangezogen, das im Einzelfall abzuwägen ist. Die Betroffenen sind nach Art. 14 DSGVO zu informieren: innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens nach einem Monat, bei einer geplanten Kontaktaufnahme spätestens mit der ersten Nachricht.
- Je gezielter die Auswahl, desto leichter lässt sich die Übernahme begründen. Ein Abgleich des gesamten Adressbuchs wirft die meisten Fragen auf, weil auch Familie, Ärzte und Behörden im Telefonbuch stehen.
Fünf Minuten für die Einrichtung, dann steht das Telefonbuch im neuen System: 840 Kontakte. Darunter die Schwester, der Zahnarzt, die Klassenlehrerin der Tochter, die Hausverwaltung und vier Leute, an deren Namen du dich nicht mehr erinnerst. Praktisch ist das. Eine Datenschutzfrage steckt auch darin, und sie lässt sich beantworten, bevor der erste Abgleich läuft.
Dieser Artikel beschreibt, wann die DSGVO für Kontakte aus dem Handy gilt, welche Wege es ins Vertriebssystem gibt, welche Rechtsgrundlage dafür infrage kommt und wann Betroffene zu informieren sind. Die allgemeinen Grundlagen zu Datenschutz im Vertrieb stehen im Artikel DSGVO im Network Marketing. Hier geht es um den Schritt, Kontakte aus dem Handy oder aus Dateien in ein System zu übernehmen. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland.
Was heißt Kontaktsynchronisation im Vertrieb?
Unter Kontaktsynchronisation (englisch oft „Contact Sync“) versteht man den Abgleich von Kontakten zwischen zwei Orten, etwa zwischen dem Telefonbuch auf dem Handy und einem CRM. Je nach Werkzeug läuft er einmalig oder laufend, für alle Kontakte oder für eine Auswahl.
Aus Sicht der DSGVO zählt jede Übernahme als Verarbeitung personenbezogener Daten: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und oft Notizen, Geburtstage oder Fotos gehören dazu. Beim laufenden Abgleich kommt hinzu, dass sich der Datenbestand im System ohne weiteres Zutun verändert.
Gilt die DSGVO für Kontakte auf dem privaten Handy?
Rein privat genutzte Adressbücher fallen nicht unter die DSGVO. Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO nimmt die Verarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ aus. Erwägungsgrund 18 nennt als Beispiele das Führen von Schriftverkehr und von Adressbüchern, jeweils „ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit“.
Entscheidend ist das Wort „ausschließlich“. Sobald dieselben Kontakte auch für den Vertrieb genutzt werden, fehlt diese Voraussetzung. Bei einem Telefonbuch, das gemischt genutzt wird, ist die Grenze im Einzelfall zu ziehen. Im Zweifel hilft die Frage: Wird dieser Kontakt für meine Vertriebstätigkeit gebraucht? Für diese Kontakte gilt die DSGVO, für den Rest des Adressbuchs bleibt es bei der privaten Nutzung.
Welche Wege gibt es, Kontakte ins System zu bringen?
Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, wie viele Daten übernommen werden und wer vorher auswählt.
| Weg | Was übernommen wird | Typische Fragen |
|---|---|---|
| Abgleich des gesamten Adressbuchs | Alle Kontakte mit allen Feldern, bei laufendem Abgleich fortlaufend | Auch Kontakte ohne Vertriebsbezug werden verarbeitet. Datenminimierung und Rechtsgrundlage sind für diese Kontakte schwer zu begründen. |
| Abgleich einer Auswahl (Gruppe, Label) | Nur markierte Kontakte | Das Auswahlkriterium sollte dokumentiert sein. Die übernommenen Felder sind zu prüfen. |
| Datei-Import (Excel oder CSV) | Nur, was in der Datei steht | Auswahl und Felder legst du vorab fest. Die Quelle der Daten ist zu dokumentieren. |
| Visitenkarte scannen | Die Angaben auf der übergebenen Karte | Die Person hat die Karte selbst gegeben. Zur Informationspflicht gehen die Auffassungen auseinander. Eine zeitnahe Nachinformation gilt als vertretbare Praxis. |
| Verbindung per QR-Code mit Zustimmung beider Seiten | Nur die Daten, die beide freigeben | Die Zustimmung der Gegenseite liegt vor. |
Der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) spricht für die unteren Zeilen der Tabelle: Verarbeitet werden soll nur, was für den Zweck erforderlich ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage lassen sich Handykontakte übernehmen?
Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Für die Übernahme von Kontakten kommen vor allem drei infrage:
| Rechtsgrundlage | Kurz erklärt | Was dafür nötig ist |
|---|---|---|
| Einwilligung (lit. a) | Die Person stimmt der Verarbeitung für einen bestimmten Zweck zu | Die Einwilligung muss vorliegen, nachweisbar und widerrufbar sein. Bei Handykontakten holt sie in der Praxis kaum jemand vorab ein. |
| Vertrag oder vorvertragliche Maßnahmen (lit. b) | Die Verarbeitung ist für einen Vertrag mit der Person oder auf deren Anfrage nötig | Passt für Kunden mit laufender Bestellung oder für Interessenten, die selbst angefragt haben. |
| Berechtigtes Interesse (lit. f) | Die Verarbeitung dient berechtigten Interessen, die Grundrechte der Person überwiegen nicht | Eine Interessenabwägung im Einzelfall, die du dokumentierst. |
In der Praxis wird für die Pflege von Geschäftskontakten häufig auf das berechtigte Interesse nach lit. f zurückgegriffen. Ob es trägt, hängt von der Abwägung ab: Wie nah ist die Beziehung? Rechnet die Person damit, dass ihre Daten in einem Vertriebssystem landen? Wie viele Daten werden übernommen? Je kleiner und gezielter die Auswahl, desto besser lässt sich die Abwägung begründen. Bei Kontakten, die nie etwas mit dem Vertrieb zu tun hatten, ist die Grundlage schwer zu begründen.
Wann müssen Betroffene informiert werden?
Werden Daten nicht bei der Person selbst erhoben, etwa wenn sie aus dem Adressbuch ins System wandern, greift Art. 14 DSGVO. Die Information erfolgt
- innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist, spätestens innerhalb eines Monats,
- bei geplanter Kommunikation spätestens mit der ersten Mitteilung an die Person,
- bei beabsichtigter Weitergabe an Dritte spätestens bei der ersten Offenlegung.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) weist im Kurzpapier Nr. 10 darauf hin, dass die Monatsfrist eine Höchstgrenze ist und nicht pauschal ausgeschöpft werden sollte.
Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Kategorien der verarbeiteten Daten
- Herkunft der Daten
- Speicherdauer oder die Kriterien dafür
- bei berechtigtem Interesse: die berechtigten Interessen
- Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Art. 14 Abs. 5 DSGVO nennt Ausnahmen, etwa wenn die Person die Informationen bereits hat oder die Information einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, sollte das begründen können. In der Praxis lässt sich die Information häufig mit der ersten Nachricht verbinden, etwa durch einen kurzen Hinweis mit Link auf die eigene Datenschutzerklärung. Wie ein solcher Hinweis im Einzelnen aussehen soll, klärst du am besten mit einer Datenschutzfachperson.
Wer die Informationspflicht übergeht, riskiert nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO ein Bußgeld, wie die DSK im Kurzpapier ausführt.
Was gilt, wenn ein externer Anbieter die Kontakte speichert?
Speichert ein CRM-Anbieter die Kontakte auf seinen Servern, verarbeitet er sie in deinem Auftrag. Dann verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er legt unter anderem fest, dass der Anbieter die Daten nur nach deiner dokumentierten Weisung verarbeitet, zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und nach Ende der Leistung Daten löscht oder zurückgibt. Auch der Einsatz weiterer Dienstleister durch den Anbieter ist an Bedingungen geknüpft.
Bei der Auswahl lohnt der Blick auf Serverstandort und Unterauftragnehmer. Eine Checkliste mit weiteren Kriterien steht im Artikel MLM-CRM-Software: Worauf es für Vertriebspartner wirklich ankommt.
Was gilt beim Abgleich mit Messengern wie WhatsApp?
Messenger-Dienste gleichen das Adressbuch oft mit ihren eigenen Servern ab. Gerichte haben die Weitergabe von Kontaktdaten an solche Dienste ohne Wissen der Betroffenen bereits kritisch gesehen (AG Bad Hersfeld, Beschluss vom 15.05.2017, Az. F 120/17 EASO, noch vor Geltung der DSGVO). Für den Vertrieb heißt das: Auch der Abgleich mit Diensten Dritter gehört zu den Fragen, die du vor dem ersten Abgleich klärst.
Darf ich übernommene Kontakte auch anschreiben?
Mit der Übernahme ins System ist die Speicherung geklärt. Ob du jemanden anschreiben darfst, ist eine eigene Frage. Für Werbung per elektronischer Post verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, andernfalls gilt sie als unzumutbare Belästigung. Dazu kommt das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO: Wer Daten für Direktwerbung verarbeitet, muss einem Widerspruch jederzeit nachkommen, und danach darf er die Daten für diesen Zweck nicht mehr verarbeiten (Art. 21 Abs. 3).
Wie du nach einem „Nein“ vorgehst, beschreibt der Artikel Absage im Network Marketing: Kontakt ablegen und Wiedervorlage setzen. Zu Bestandskunden und Werbung steht Näheres im Artikel Kundenverwaltung im Direktvertrieb.
Welche sechs Schritte gehören vor den ersten Abgleich?
- Zweck festhalten. Ein Satz genügt, zum Beispiel: „Pflege von Geschäftskontakten und Interessenten für meinen Vertrieb.“
- Auswahl treffen. Nur Kontakte mit Vertriebsbezug übernehmen, am besten über eine Gruppe oder ein Label im Telefonbuch oder über eine vorbereitete Datei. Wie du bei der Namensliste vorgehst, zeigt der Artikel Namensliste im Network Marketing, welche Angaben dabei genügen, der Artikel Namensliste erstellen.
- Felder begrenzen. Name, Kontaktweg und eine Notiz zum Gespräch reichen meist. Geburtstage, Fotos und Familienangaben bleiben draußen, soweit sie nicht gebraucht werden.
- Rechtsgrundlage und Information klären. Die Rechtsgrundlage wird mit Datum notiert, bei berechtigtem Interesse inklusive der Abwägung. Der Hinweis nach Art. 14 ist vorbereitet, bevor die erste Nachricht rausgeht.
- Anbieter prüfen. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 liegt vor, Serverstandort und Unterauftragnehmer sind bekannt.
- Widerspruch und Löschung organisieren. Wer widerspricht, wird gesperrt oder gelöscht, und diese Entscheidung bleibt im System erkennbar.
Wie läuft das in teamora?
In teamora wird nichts automatisch aus dem Telefonbuch gezogen. Kontakte kommen über eine QR-Verbindung mit beidseitiger Zustimmung ins System, durch das Scannen einer Visitenkarte (siehe Ein Tag mit teamora unterwegs) oder durch den Import einer Excel- oder CSV-Datei, die du selbst vorbereitet hast. Die Auswahl und die Felder legst du damit vor der Übernahme fest. Die Prüfung von Rechtsgrundlage und Information nach Art. 14 für deine Kontakte bleibt deine Aufgabe als Verantwortlicher.
Zum Schluss
Die Frage vor jedem Abgleich lautet: Welche dieser Kontakte brauche ich für meinen Vertrieb, und welche Angaben dazu? Wer sie beantwortet, hat Zweck, Auswahl und Felder gleich mitgeklärt. Das ist die Grundlage für Rechtsgrundlage und Information, und es hält das System übersichtlich.
Quellen
- Art. 2 DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
- Erwägungsgrund 18 DSGVO – Persönliche oder familiäre Tätigkeiten
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze für die Verarbeitung
- Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 14 DSGVO – Informationspflicht bei Dritterhebung
- Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter
- DSK-Kurzpapier Nr. 10: Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung (Stand 16.01.2018)
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen
- LTO: AG Bad Hersfeld zur Nutzung von WhatsApp (2017)
- Dr. Datenschutz: Informationspflicht beim Austausch von Visitenkarten
Häufige Fragen
Darf ich mein komplettes Adressbuch in ein Vertriebssystem übertragen?
Die DSGVO verbietet das nicht ausdrücklich. Rechtsgrundlage, Datenminimierung und Information der Betroffenen müssen tragen. Bei einem Abgleich des gesamten Telefonbuchs ist das für Kontakte ohne Vertriebsbezug schwer zu begründen. Eine Auswahl ist rechtlich leichter zu tragen.
Gilt die DSGVO für Kontakte auf meinem privaten Handy?
Bei rein privater Nutzung gilt sie nicht. Sobald du Kontakte auch für den Vertrieb nutzt, fehlt die Voraussetzung „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten“, und die DSGVO gilt für diese Kontakte.
Muss jeder Kontakt vorher zustimmen?
Die Einwilligung ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen. Das berechtigte Interesse kommt ohne Einwilligung aus, verlangt aber eine dokumentierte Abwägung und die Information der Betroffenen. Für Werbung per elektronischer Post gilt zusätzlich § 7 UWG mit dem Erfordernis einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung.
Wie schnell muss ich die Betroffenen informieren?
Nach Art. 14 Abs. 3 DSGVO innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens nach einem Monat. Willst du die Person kontaktieren, spätestens mit der ersten Nachricht.
Brauche ich einen Vertrag mit dem CRM-Anbieter?
Verarbeitet der Anbieter die Kontakte in deinem Auftrag, verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Wie sieht es mit Kontakten aus WhatsApp-Gruppen aus?
Es gelten dieselben Maßstäbe: Zweck, Auswahl, Rechtsgrundlage und Information. Eine Telefonnummer, die in einer Gruppe steht, ist damit noch keine Freigabe für die Aufnahme in ein Vertriebssystem.
Ändert sich etwas, wenn ich Kontakte per Excel oder CSV importiere?
Die Pflichten sind dieselben. Der Vorteil liegt darin, dass du Auswahl und Felder vor dem Import festlegst und die Quelle der Daten in der Datei dokumentieren kannst.
Kontakte gezielt übernehmen statt das ganze Adressbuch.
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