Grundlagen

Gewerbe und Steuern im Network Marketing: Der Start als nebenberuflicher Vertriebspartner

RMRonny MühlbachGründer von teamora 9. Oktober 2026 9 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer dauerhaft mit Gewinnabsicht als Vertriebspartner tätig ist, meldet in der Regel ein Gewerbe an — auch nebenberuflich.
  • Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG, 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr) befreit von der Umsatzsteuer; die Einkommensteuer bleibt davon unberührt.
  • Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmern erst über 24.500 € Gewerbeertrag an. Ordnung ab Tag eins spart im ersten Jahr viel Nacharbeit.

Die ersten Wochen laufen. Die Starterbox ist ausgepackt, ein paar Gespräche sind geführt, und vielleicht ist schon die erste Bestellung eingegangen. Dann fragt jemand aus dem Team beiläufig, ob du dein Gewerbe schon angemeldet hast. Und plötzlich stehen Fragen im Raum, an die du beim Start gar nicht gedacht hast: Brauche ich das überhaupt? Und was ist eigentlich mit Steuern?

Fragen dieser Art tauchen bei fast jedem Einsteiger auf, und die Antworten stehen selten an einem Ort. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Punkte für nebenberufliche Vertriebspartner in Deutschland: Anmeldung, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Betriebsausgaben und den Umgang mit dem Arbeitgeber. Die Angaben beschreiben den Stand im Oktober 2026 und geben Orientierung. Verbindliche Auskunft zu deiner persönlichen Situation gibt ein Steuerberater.

Warum führst du als Vertriebspartner ein Gewerbe?

Als Vertriebspartner arbeitest du in aller Regel auf eigene Rechnung. Dein Unternehmen zahlt Provisionen auf Basis deiner Umsätze und, je nach Vergütungsplan, der Umsätze deiner Struktur. Ein Arbeitsverhältnis mit Gehalt und Urlaubsanspruch besteht dabei nicht.

Wer dauerhaft und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, selbstständig tätig ist, übt ein Gewerbe aus. Das gilt für hauptberufliche und nebenberufliche Tätigkeit gleichermaßen, auch bei wenigen Stunden pro Woche. Wer ausschließlich Produkte für den eigenen Bedarf bestellt und keine Provisionen erzielt, betreibt typischerweise kein Gewerbe. Sobald Provisionen fließen oder du Produkte mit Gewinnabsicht weiterverkaufst, gehört die Anmeldung auf deine Liste.

Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?

1. Anmeldung beim Gewerbeamt. Zuständig ist die Stadt oder Gemeinde, in der du wohnst. Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an. Die Gebühr liegt meist bei rund 20 Euro und unterscheidet sich je nach Kommune. Im Formular gibst du an, dass es sich um ein Nebengewerbe handelt.

2. Reisegewerbekarte klären. Je nachdem, wie du verkaufst, kann zusätzlich eine Reisegewerbekarte nötig sein. Frag bei der Anmeldung direkt nach, ob das für deine Tätigkeit zutrifft.

3. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach der Anmeldung verlangt das Finanzamt diesen Fragebogen, der elektronisch über ELSTER ausgefüllt wird. Du schätzt darin Umsatz und Gewinn für das erste Jahr. Eine realistische Schätzung lohnt sich, weil das Finanzamt daraus mögliche Vorauszahlungen ableitet.

4. Steuernummer. Anschließend erhältst du eine Steuernummer für dein Gewerbe. Sie gehört auf Abrechnungen und Rechnungen.

Was bringt die Kleinunternehmerregelung?

Nach § 19 UStG kannst du als Kleinunternehmer auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Dafür gelten zwei Grenzen: Dein Gesamtumsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betragen haben und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro. Diese Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind für 2026 unverändert. Im Gründungsjahr gilt als Obergrenze 25.000 Euro.

Die Folgen im Alltag: Du weist keine Umsatzsteuer aus und gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 Euro, endet die Regelung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Deine Provisionen zählen in der Regel zum Umsatz. Für viele nebenberufliche Vertriebspartner kommt die Regelung damit in Betracht.

Auf die Einkommensteuer hat die Kleinunternehmerregelung keinen Einfluss. Sie betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.

Umsatzbegriff, Alltag ohne Umsatzsteuer und das Überschreiten der Grenzen beschreibt der Artikel Kleinunternehmerregelung für Network Marketer.

Wie werden Einkommensteuer und Gewerbesteuer fällig?

Einkommensteuer. Besteuert wird dein Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben. Bei kleinen Betrieben reicht dafür meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Der Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung mit deinem übrigen Einkommen zusammengerechnet, etwa mit dem Gehalt aus deiner Hauptbeschäftigung. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von deinem Gesamteinkommen ab.

In der Anlaufphase fallen oft Verluste an. Sie lassen sich unter Umständen mit anderen Einkünften verrechnen. Das Finanzamt prüft dabei, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Bleiben die Verluste über Jahre bestehen, kann die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden, und dann erkennt das Finanzamt die Verluste steuerlich nicht an.

Gewerbesteuer. Für Einzelunternehmer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Liegt dein Gewinn darunter, fällt keine Gewerbesteuer an. Bei den meisten nebenberuflichen Einsteigern spielt sie deshalb zunächst keine Rolle.

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch dein Gewerbe veranlasst sind. Typische Beispiele:

  • Fahrtkosten zu Kundenterminen, Events und Schulungen
  • Eintrittskarten und Gebühren für Schulungen mit geschäftlichem Bezug
  • Software und Werkzeuge für die Organisation deines Geschäfts
  • Muster und Vorführware für Kunden
  • Porto und anteilige Telefonkosten

Privater Verbrauch gehört nicht dazu. Bei Bestellungen bei deinem Unternehmen kommt es darauf an, wofür du die Ware verwendest und wie deine Vertragsbeziehung ausgestaltet ist, etwa als Handelsvertreter oder als Eigenhändler. Halte deshalb fest, wofür du bestellte Ware nutzt, und lass die steuerliche Behandlung einmal von einem Steuerberater einordnen.

Was gilt gegenüber deinem Arbeitgeber?

Als Angestellter darfst du nebenberuflich ein Gewerbe führen. Dein Arbeitsvertrag kann allerdings regeln, dass Nebentätigkeiten angezeigt oder genehmigt werden müssen, besonders wenn sie in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. Lies den Vertrag vor der Anmeldung und sprich im Zweifel mit der Personalabteilung.

Welche Gewohnheiten schaffen Ordnung vom ersten Tag an?

  1. Geschäftliche Zahlungen über ein eigenes Konto abwickeln. Für Einzelunternehmer ist das nicht vorgeschrieben. Es erspart dir bei der Steuererklärung viel Sucharbeit.
  2. Belege sofort fotografieren oder ablegen. Ein Beleg, der nach drei Monaten fehlt, lässt sich selten ersetzen.
  3. Abrechnungen und Gutschriften deines Unternehmens zentral sammeln. Sie sind die Grundlage deiner Einnahmen.
  4. Fahrten mit Datum, Ziel und Anlass festhalten. Das gelingt am besten direkt nach dem Termin.
  5. Kundendaten sauber führen. Als selbstständiger Vertriebspartner trägst du für die Daten, die du erhebst, selbst die Verantwortung. Die Grundlagen stehen im Artikel zu DSGVO im Network Marketing.
  6. Eine Rücklage für Steuern bilden. Lege einen Teil jeder Provision zur Seite. Wie hoch dieser Teil sein sollte, hängt von deiner Gesamtsituation ab und lässt sich mit einem Steuerberater klären.

Zum Schluss

Die Anmeldung dauert eine Stunde, die laufende Ordnung kostet wenige Minuten pro Woche. Wer beides von Beginn an erledigt, spart sich im ersten Jahr viel Nacharbeit.

teamora deckt die Kontakt- und Teamseite deines Geschäfts ab: Kontakte, Gesprächsverlauf, Wiedervorlage und Teamstruktur. Buchhaltung und Steuererklärung bleiben bei einem Steuerberater oder einer Buchhaltungssoftware.

Häufige Fragen

Muss ich im Network Marketing ein Gewerbe anmelden?

Wer als selbstständiger Vertriebspartner dauerhaft mit Gewinnabsicht tätig ist, meldet in der Regel ein Gewerbe an, auch nebenberuflich. Wer ausschließlich für den Eigenbedarf bestellt und keine Provisionen erzielt, übt typischerweise keine gewerbliche Tätigkeit aus.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr liegt meist bei rund 20 Euro. Die genaue Höhe legt die jeweilige Kommune fest.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Ein Nebengewerbe ist für Angestellte grundsätzlich möglich. Viele Verträge verlangen jedoch eine Anzeige oder Genehmigung.

Ab wann zahle ich Steuern?

Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an, abhängig von deinem Gesamteinkommen. Gewerbesteuer entsteht bei Einzelunternehmern erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Umsatzsteuer entfällt, solange du die Kleinunternehmerregelung nutzt.

Brauche ich einen Steuerberater?

Eine Pflicht gibt es nicht. Für die Ersteinrichtung lohnt sich ein einmaliges Gespräch, vor allem zur Frage, wie deine Bestellungen und Provisionen steuerlich einzuordnen sind.

Was zählt zu den Betriebsausgaben?

Alles, was durch dein Gewerbe veranlasst ist, etwa Fahrten zu Terminen, Schulungen, Software und Vorführware. Privater Verbrauch zählt nicht dazu.

RM
Ronny Mühlbach
Gründer von teamora

Seit vielen Jahren im Vertrieb zu Hause und seit einigen Jahren selbst im Network Marketing aktiv — aus dieser Praxis weiß ich, was ein CRM wirklich leisten muss, gerade für MLM und Direktvertrieb. Genau dafür habe ich teamora gebaut.