Grundlagen

Kleinunternehmerregelung für Network Marketer – Schritt für Schritt

RMRonny MühlbachGründer von teamora 10. November 2026 10 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit von der Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit).
  • Wer sie nutzt, weist in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und kann keine Vorsteuer abziehen.
  • Wird die 100.000-Euro-Grenze überschritten, endet die Regelung mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Die Gewerbeanmeldung ist erledigt, die ersten Abrechnungen sind eingetroffen, und im Team fällt ein Begriff, den viele schon einmal gehört haben: Kleinunternehmer. Meist folgen drei Fragen. Muss Umsatzsteuer abgeführt werden? Steht auf Rechnungen etwas Bestimmtes? Und was ändert sich, wenn die Provisionen wachsen?

Dieser Artikel beschreibt Schritt für Schritt, wie die Kleinunternehmerregelung in der Regel funktioniert und was sie im Alltag eines Vertriebspartners bedeutet. Die Anmeldung des Gewerbes, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer beschreibt der Gewerbe-und-Steuern-Artikel. Hier steht die Umsatzsteuer im Mittelpunkt.

Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Kleinunternehmerregelung und Kleingewerbe im Direktvertrieb: Was ist was?

Die beiden Begriffe werden im Alltag oft gleichgesetzt und stammen aus verschiedenen Bereichen.

Kleingewerbe ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Gewerbe von geringem Umfang. Gemeint ist meist ein nebenberufliches Gewerbe mit überschaubarem Umsatz, wie es viele Vertriebspartner im Direktvertrieb führen.

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (§ 19 UStG). Er beschreibt Unternehmer, deren Umsatz unter bestimmten Grenzen liegt und die deshalb keine Umsatzsteuer erheben.

Die Regelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Die Einkommensteuer auf den Gewinn fällt unabhängig davon an, ebenso gelten die Pflichten zur Gewerbeanmeldung und zur Gewinnermittlung weiter.

Schritt 1: Die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer im Network Marketing

Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen. Beide müssen eingehalten werden.

ZeitraumGrenzeBedeutung
Vorjahrhöchstens 25.000 EuroVoraussetzung dafür, dass die Regelung im laufenden Jahr gilt
Laufendes Jahrhöchstens 100.000 EuroBei Überschreiten endet die Regelung mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet
GründungsjahrOrientierung: 25.000 EuroSiehe Abschnitt „Gründungsjahr"

Stand: Oktober 2026. Die Angaben beruhen auf der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung des § 19 UStG und erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Was im Network Marketing zum Umsatz zählt

Welche Einnahmen zum Umsatz gehören, hängt von der Vertragsform ab. In der Regel zählen dazu:

  • Provisionen, die das Unternehmen auszahlt
  • Boni und Prämien
  • Erlöse aus dem Weiterverkauf von Produkten an Kunden

Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz. Ausgaben wie Wareneinkauf, Fahrtkosten oder Schulungen mindern ihn nicht. Ein Beispiel ohne Bezug zu einer konkreten Person: Stehen 30.000 Euro Einnahmen im Jahr 25.000 Euro Ausgaben gegenüber, bleibt der Umsatz im Sinne der Grenze bei 30.000 Euro, auch wenn der Gewinn deutlich geringer ist.

Nach Berichten zum Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18. März 2025 kommt es dabei auf die tatsächlich vereinnahmten Beträge an. Wie Provisionen, Bestellungen und Weiterverkäufe im Einzelfall einzuordnen sind, hängt davon ab, ob die Tätigkeit als Vermittlung oder als Eigenhandel ausgestaltet ist. Das klärt am besten ein Steuerberater.

Gründungsjahr

Im Jahr der Gewerbeanmeldung gilt nach den vorliegenden Informationen eine Obergrenze von 25.000 Euro. Der erwartete Umsatz für das erste Jahr wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben. Wie diese Schätzung vorzunehmen ist, etwa durch die Hochrechnung eines Rumpfjahres auf zwölf Monate, beschreiben Ratgeber unterschiedlich. Bei Unsicherheit ist die Rückfrage beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater üblich.

Schritt 2: Was die Kleinunternehmerregelung im Alltag bedeutet

Keine Umsatzsteuer in Rechnungen. Rechnungen enthalten weder einen Umsatzsteuerbetrag noch einen Steuersatz. Üblich ist ein Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet". Der Gesetzgeber schreibt keine feste Formulierung vor, der Verweis sollte eindeutig sein. Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie nach Angaben der Finanzverwaltung dem Finanzamt.

Keine Vorsteuer. Umsatzsteuer, die auf Eingangsrechnungen steht (etwa bei Software, Schulungen oder Material), kann nicht als Vorsteuer zurückgefordert werden. In der Regel zählt dann der Bruttobetrag zu den Betriebsausgaben.

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Kleinunternehmer geben diese Meldungen in der Regel nicht ab.

Abrechnungen des Unternehmens. In der Praxis fragen Unternehmen im Direktvertrieb häufig nach dem umsatzsteuerlichen Status ihrer Partner. Ob und wie das geschieht, unterscheidet sich je nach Unternehmen und Vertragsform.

E-Rechnungen. Seit 2025 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können. Dafür genügt in der Regel eine E-Mail-Adresse. Ausstellen müssen sie selbst keine.

Einkommensteuer. Sie fällt unabhängig von der Regelung auf den Gewinn an.

Schritt 3: Belege, Kosten und Umsatz im Blick behalten

Auch mit Kleinunternehmerstatus bleibt Ordnung wichtig. Für die Gewinnermittlung sind Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren, und der Umsatz im laufenden Jahr ist die Zahl, an der sich die 100.000-Euro-Grenze misst.

Folgende Gewohnheiten erleichtern die Ordnung:

  1. Belege sofort ablegen. Ein Foto direkt nach dem Einkauf oder der Schulung ist schneller als die Suche nach drei Monaten.
  2. Einnahmen monatlich zusammenzählen. Provisionen, Boni und Verkaufserlöse in einer Summe zu führen, zeigt jederzeit den Stand im Verhältnis zu den Grenzen.
  3. Fahrten mit Datum, Ziel und Anlass festhalten.
  4. Abrechnungen des Unternehmens zentral sammeln. Sie sind die Grundlage der Einnahmen.

Belege mit Namen von Kunden enthalten personenbezogene Daten. Was dabei gilt, steht im DSGVO-Artikel.

Wer sein Geschäft ohnehin in einem CRM organisiert, kann Belege und Kosten dort an einer Stelle halten. Buchhaltung und Steuererklärung bleiben bei einem Steuerberater oder einer Buchhaltungssoftware.

Schritt 4: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Die Folgen hängen davon ab, welche Grenze überschritten wird. Die Angaben gelten ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

FallFolge in der Regel
Umsatz im laufenden Jahr über 100.000 EuroDie Regelung endet mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab dann gilt die Regelbesteuerung mit Umsatzsteuer in Rechnungen und den dazugehörigen Pflichten, darunter Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Vorjahresumsatz über 25.000 EuroDie Voraussetzung für das laufende Jahr entfällt. Es gilt die Regelbesteuerung.
Umsatz im Gründungsjahr über 25.000 EuroDie Regelung endet ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Eine Übergangsfrist gibt es nach den vorliegenden Informationen nicht. Der Wechsel erfolgt also mitten im Jahr, sobald die Grenze überschritten ist.

Für Vertriebspartner mit wachsender Struktur heißt das: Wer sich im Lauf des Jahres den Grenzen nähert, kann den Zwischenstand rechtzeitig mit einem Steuerberater besprechen. Das betrifft vor allem die Frage, wie sich die Umsatzsteuer auf Preise, Provisionsabrechnungen und die eigene Kalkulation auswirkt. Das hängt stark von der Vertragsform ab.

Schritt 5: Freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?

Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Wer auf sie verzichtet, wählt die Regelbesteuerung. Der Verzicht bindet nach Angaben der Finanzverwaltung für fünf Kalenderjahre, ein kurzfristiger Rückwechsel ist in dieser Zeit nicht vorgesehen.

Als Grund für einen Verzicht wird häufig der mögliche Vorsteuerabzug bei größeren Anschaffungen genannt. Ob das im Einzelfall passt, ist eine Rechenfrage und gehört in die Hände eines Steuerberaters. Wie die Vertragsform im Direktvertrieb mit dem Vergütungsplan zusammenhängt, beschreibt der Artikel zum MLM-System.

Steuerberater im Network Marketing: Wann ein Gespräch sinnvoll sein kann

Eine Pflicht zum Steuerberater besteht nicht. Typische Anlässe, bei denen ein Gespräch hilfreich sein kann:

  • die Einordnung der Tätigkeit als Vermittlung oder Eigenhandel und die Folgen für den Umsatz
  • Provisionen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, wo zusätzliche Regeln gelten können
  • die Annäherung an eine der Umsatzgrenzen
  • die Entscheidung über einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Für Umsätze in anderen EU-Staaten gibt es seit 2025 eine eigene Kleinunternehmerregelung mit Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern. Auch das gehört in ein solches Gespräch.

Ein Erstgespräch lässt sich mit einer kurzen Liste vorbereiten:

  1. Welche Einnahmen fließen (Provisionen, Boni, Verkäufe), und wie bezeichnet das Unternehmen sie in den Abrechnungen?
  2. Ist die Tätigkeit als Vermittlung oder als Eigenhandel vereinbart?
  3. Wie hoch war der Umsatz im Vorjahr, und wie hoch ist der erwartete Umsatz im laufenden Jahr?
  4. Welche Ausgaben fallen regelmäßig an?
  5. Gibt es Geschäftspartner oder Kunden im Ausland?

Zum Schluss

Die Kleinunternehmerregelung nimmt vielen Einsteigern die Umsatzsteuer aus dem Alltag. Dafür bleibt der Blick auf die Umsatzgrenzen wichtig, und die lässt sich mit geordneten Belegen und einer monatlichen Umsatzsumme gut im Griff behalten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und die Anmeldung beschreibt der Gewerbe-und-Steuern-Artikel.

teamora hält die Kontakt-, und Teamseite deines Geschäfts zusammen. Steuerliche Fragen beantwortet ein Steuerberater.

Quellen

Häufige Fragen

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch im Network Marketing?

Ja, sofern die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Die Regelung gilt branchenunabhängig. Wie Provisionen und Warenbestellungen einzuordnen sind, hängt von der Vertragsform ab.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer im Jahr 2026?

Der Umsatz darf im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro betragen (Stand Oktober 2026, ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit).

Muss ich als Kleinunternehmer im Direktvertrieb Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer und in der Regel einen Hinweis auf § 19 UStG.

Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Kleingewerbe ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Gewerbe von geringem Umfang. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und beschreibt die Befreiung von der Umsatzsteuer unterhalb der Umsatzgrenzen.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Bei mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr endet die Regelung mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Ab dann gilt die Regelbesteuerung. Lag der Umsatz im Vorjahr über 25.000 Euro, gilt sie im Folgejahr nicht mehr.

Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Der Vorsteuerabzug ist bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen.

Brauche ich als Network Marketer einen Steuerberater?

Eine Pflicht gibt es nicht. Für die Einordnung von Provisionen, Bestellungen und möglichen Wechseln der Besteuerungsform ist ein Gespräch in der Regel sinnvoll.

RM
Ronny Mühlbach
Gründer von teamora

Seit vielen Jahren im Vertrieb zu Hause und seit einigen Jahren selbst im Network Marketing aktiv — aus dieser Praxis weiß ich, was ein CRM wirklich leisten muss, gerade für MLM und Direktvertrieb. Genau dafür habe ich teamora gebaut.